
D&O-Versicherung
Persönliche Haftung in der Unternehmensleitung einordnen
Redaktioneller Stand:
- versicherte Personen
- Organe
- innen und außen
- Ansprüche
- unberechtigte Forderungen
- Abwehr
- Vertragswechsel prüfen
- Fristen
Wer ein Unternehmen führt oder beaufsichtigt, kann wegen Pflichtverletzungen persönlich in Anspruch genommen werden. Entscheidend sind Organfunktion, Anspruch und Vertragsbedingungen – nicht jede ungünstige Geschäftsentscheidung ist automatisch ein Haftungsfall.
Erst klären. Dann vergleichen.
- Schritt 01 · 01
Betrieb beschreiben
Tätigkeiten, Mitarbeitende, Umsatz und bestehende Policen zusammenstellen.
- Schritt 02 · 02
Lücken abgleichen
Schwere mögliche Schäden und vorhandene Vertragsgrenzen gemeinsam durchgehen.
- Schritt 03 · 03
Risikocheck besprechen
Erstgespräch in Elchingen bei Ulm oder per Video vereinbaren.
Was ist eine D&O- oder Managerhaftpflichtversicherung?
D&O steht für Directors and Officers. Die Versicherung betrifft Vermögensschaden-Haftungsansprüche gegen versicherte Leitungs- und Aufsichtsorgane wegen Pflichtverletzungen in ihrer Funktion. Häufig schließt die Gesellschaft den Vertrag für ihre Organmitglieder ab. Zum Schutz können die Abwehr unbegründeter Forderungen und die Freistellung von berechtigten Ansprüchen im vereinbarten Umfang gehören.
Innenhaftung bezeichnet Ansprüche der eigenen Gesellschaft. Für GmbH-Geschäftsführer regelt § 43 GmbHG die Sorgfaltspflicht und Ersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft. Außenhaftung betrifft dagegen Ansprüche Dritter und benötigt eine eigene rechtliche Grundlage. Die Haftung ist nicht schon deshalb auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, weil das Unternehmen eine GmbH ist; daraus folgt aber keine zeitlich unbefristete Haftung. Verjährung und Voraussetzungen sind gesondert zu prüfen.
Eine Unternehmens-D&O und eine persönlich abgeschlossene Police müssen anhand von Versicherungsnehmer, versicherten Personen und verfügbarer Summe verglichen werden. Prüfen Sie, mit wem Sie die Summe teilen und wie andere Verträge zusammenspielen. Eine sogenannte Side-A-Deckung ist eine Leistungsform für versicherte Personen und nicht automatisch gleichbedeutend mit einer persönlich abgeschlossenen Police.
Auch für mittelständische GmbHs, Aufsichtsgremien, Vereine oder Stiftungen kann eine Prüfung sinnvoll sein. Organstellung, Satzung, Aufgaben und Beteiligungsverhältnisse unterscheiden sich jedoch. Team-Dewein unterstützt die Aufnahme dieser Angaben und den Versicherungsvergleich im Raum Ulm und online. Die rechtliche Bewertung einer konkreten Pflichtverletzung gehört in die dafür zuständige Rechtsberatung.

Betriebliche Abläufe, Verantwortlichkeiten und mögliche finanzielle Folgen gehören in die gemeinsame Betrachtung.
Diese Punkte gehören in den D&O-Vergleich
Versicherte Personen
Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat und gegebenenfalls Beirat ausdrücklich zuordnen; nicht jede Führungskraft ist automatisch erfasst.
Anspruchsteller
Innen- und Außenansprüche sowie Beteiligungs- und Konzernkonstellationen prüfen.
Abwehr und Entschädigung
Verteidigung eines versicherten Anspruchs, Auswahl der Vertretung und Freigabe eines Vergleichs abstimmen.
Gemeinsame Versicherungssumme
Verfügbare Jahressumme und mögliche Anrechnung von Abwehrkosten berücksichtigen.
Zeitliche Deckung
Erstmalige Anspruchserhebung, Rückwärtsdeckung, Umstandsmeldung und Nachmeldefrist gemeinsam lesen.
Zusätzlicher Strafrechtsschutz
Eine Haftungsabwehr ist kein allgemeiner Strafrechtsschutz. Eventuelle Erweiterungen separat prüfen.
Welche Organfunktion üben Sie aus?
GmbH-Geschäftsführung
Aufgabenverteilung, Gesellschafterstellung und mögliche Ansprüche der Gesellschaft aufnehmen. Für eine geschäftsführende Person mit Beteiligung sind besondere Klauseln zu prüfen.
AG-Vorstand
Sorgfaltspflichten und gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen an den Selbstbehalt nach § 93 AktG berücksichtigen.
Aufsichtsräte und Beiräte
Organstellung und konkrete Überwachungsaufgaben klären. Aufnahme in den versicherten Personenkreis nicht allein aus der Funktionsbezeichnung ableiten.
Vereine und Stiftungen
Ehrenamt, Vergütung, Satzung und rechtliche Haftungserleichterungen gesondert prüfen. Regeln für Kapitalgesellschaften nicht pauschal übertragen.
Was bestimmt Beitrag und Umfang einer D&O?
- Unternehmen
- Struktur und TätigkeitRechtsform, Beteiligungen, Tochtergesellschaften und Auslandsbezug.
- Finanzielle Lage
- Aktuelle UnterlagenJahresabschlüsse, Entwicklungen und gestellte Risikofragen vollständig beantworten.
- Deckung
- Summe und PersonenJahresleistung, Kosteneinschlüsse und mögliche Teilgrenzen.
- Zeitlicher Schutz
- Vorher und nachherAltverträge, bekannte Umstände, Nachmeldefristen und Wechselbedingungen.
Es gibt hier keine erhobene Preisliste. Ein konkretes Angebot erfordert das Unternehmensprofil und die Risikoprüfung. Ein günstiger Beitrag allein beantwortet weder die Personen- noch die Fristenfrage.
Zum InhaltsverzeichnisD&O, Berufshaftpflicht und Firmenrechtsschutz unterscheiden
| Situation | Prüfrichtung | Abgrenzung |
|---|---|---|
| Die Gesellschaft fordert Ersatz wegen einer Leitungsentscheidung. | D&O | Persönlicher Anspruch in versicherter Organfunktion. |
| Ein Kunde verlangt Ersatz wegen einer fehlerhaften Beratungsleistung. | Berufshaftpflicht | Berufliche Leistung ist nicht automatisch Organhaftung. |
| Ein Betrieb will einen arbeitsrechtlichen Streit führen. | Firmenrechtsschutz | Versicherte Rechtskosten; keine allgemeine Managerhaftpflicht. |
| Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wird eingeleitet. | Strafrechtsschutz gesondert prüfen | D&O-Haftungsabwehr garantiert keine Deckung des Strafverfahrens. |
Fiktive Ausgangssituationen. Haftung und Versicherungsumfang müssen im Einzelfall geprüft werden.
Zum InhaltsverzeichnisVor Abschluss, Wechsel oder Ausscheiden klären
Die wichtigsten Prüfpunkte für Ihre Entscheidung – im persönlichen Gespräch klären wir die Details gemeinsam.
Gemeinsam prüfenVersicherungsnehmer, Organfunktionen, Tochtergesellschaften und Beteiligungen benennen.
Versicherungssumme und gemeinsame Nutzung durch mehrere Personen prüfen.
Anrechnung von Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten auf die Summe klären.
Für AG-Vorstände die gesetzlichen Selbstbehaltsanforderungen gesondert abgleichen.
Beginn der Rückwärtsdeckung und Behandlung bereits bekannter Umstände lesen.
Nachmeldefrist, Meldung von Umständen und verbleibende Summe nach Vertragsende prüfen.
Folgen von Ausscheiden, Übernahme, Liquidation oder Insolvenz schriftlich klären.
Wissentliche Pflichtverletzungen und sonstige Ausschlüsse nicht übergehen.
Strafrechtliche Verteidigung nur bei ausdrücklich passender Erweiterung einplanen.
Häufige Fragen: D&O-Versicherung
Was Ihren Schutz ergänzt.
Firmenrechtsschutz
Rechtsgebiete, Wartezeiten und Grenzen des Vertragsrechtsschutzes prüfen.
Mehr erfahrenBerufshaftpflicht
Berufsspezifische Haftungsrisiken und mögliche Versicherungspflichten prüfen.
Mehr erfahrenVermögensschadenhaftpflicht
Finanzielle Schäden durch Beratungs-, Planungs- oder Dienstleistungsfehler.
Mehr erfahrenD&O-Beratung Ulm
Regionaler Einstieg für Geschäftsführung und Unternehmen.
Mehr erfahrenQuellen zum Nachlesen
- § 43 GmbHG: Haftung der Geschäftsführer
Gesetze im Internet · Sorgfalt, Ersatzpflicht und Verjährung der dort geregelten Ansprüche.
- § 93 AktG: Sorgfaltspflicht und Selbstbehalt
Gesetze im Internet · Die gesetzliche Mindestschwelle ist keine generelle Höchstgrenze.
- D&O: Funktion und versicherte Organe
GDV
- D&O-Musterbedingungen (PDF)
GDV · Anspruchserhebung, zeitliche Deckung und Ausschlüsse; unverbindliches Muster, Stand Mai 2020.
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