
Ransomware ist laut BSI die Schadensursache Nummer eins. Als unabhängige Makler aus Ulm vergleichen wir kostenlos, welche Police Lösegeld, Forensik und Betriebsunterbrechung wirklich abdeckt.
Ein guter Vergleich beginnt bei Ihrer Situation. Wir betrachten gemeinsam, welche Leistungen Sie brauchen und welche Bedingungen dafür gelten.

Betriebliche Abläufe, Verantwortlichkeiten und mögliche finanzielle Folgen gehören in die gemeinsame Betrachtung.
Ransomware ist Schadsoftware, die Daten verschlüsselt und für die Entschlüsselung ein Lösegeld verlangt. Einfallstore sind meist Phishing-Mails, unsichere Remote-Desktop-Verbindungen (RDP) oder ungepatchte Softwareschwachstellen. KMU sind besonders attraktiv, weil Angreifer dort auf geringere IT-Sicherheit stoßen. Ein Betriebsstillstand von 3–10 Tagen ist keine Seltenheit — und kostet schnell mehr als das Lösegeld selbst.
Der Leistungsumfang einer guten Cyber-Police umfasst IT-Forensikkosten, Betriebsunterbrechungsschaden (entgangener Gewinn während der Downtime), Datenwiederherstellung, Krisenmanagement und PR, Rechtsberatung sowie in einigen Policen die Lösegeldzahlung selbst (umstritten). Die Betriebsunterbrechungsdeckung ist der wirtschaftlich bedeutsamste Baustein — hier liegen die größten Unterschiede zwischen Tarifen.
Viele Versicherer erstatten Lösegeld nur als letztes Mittel, wenn keine andere Wiederherstellung möglich ist — Bedingung ist meist die Einbindung des Krisendienstes vor jeder Zahlung. Wichtig: BSI und BKA raten generell von Lösegeldzahlungen ab, da sie keine Datenrückgabe garantieren und Angreifer finanzieren. Ob und unter welchen Bedingungen eine Police Lösegeld deckt, ist ein wesentliches Vergleichskriterium.
Eine gute Backup-Strategie (3-2-1-Regel: 3 Kopien, 2 Medien, 1 Off-Site) reduziert Ransomware-Schäden erheblich. Sie schützt aber nicht vor dem Betriebsunterbrechungsschaden während der Wiederherstellung, den Forensikkosten und möglichen Datenschutzverletzungen, wenn Daten vor der Verschlüsselung exfiltriert wurden. Versicherung und Backup ergänzen sich — sie ersetzen einander nicht.
Werden bei einem Ransomware-Angriff Kundendaten kompromittiert, entsteht zusätzlich eine DSGVO-Meldepflicht (Art. 33) und ggf. Schadensersatzpflicht gegenüber Betroffenen (Art. 82 DSGVO). Die Cyber-Haftpflicht Ihrer Police deckt diese Drittschäden. Wir prüfen im Vergleich, ob und in welcher Höhe diese Deckung enthalten ist.
Versicherer knüpfen Ransomware-Schutz an Mindestanforderungen: aktueller Patchstand, Endpoint-Protection, Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für Remote-Zugänge, regelmäßige Backups. Wer diese Obliegenheiten nach § 28 VVG verletzt, riskiert Leistungskürzungen. Wir prüfen vorab mit Ihnen, ob Ihr Betrieb die Anforderungen des gewählten Versicherers erfüllt.
Wir sind zugelassener Versicherungsmakler nach §34d GewO mit freier Anbieterauswahl. Persönliche Beratung in Ulm/Elchingen oder bundesweit per Video. Der Vergleich erfolgt über unseren Tarifpartner Covomo — Abschluss und Betreuung über uns oder direkt online.